AGBS für Veranstaltungen
Points Of Conception GmbH
Leebgasse 69/1
1100 Wien, Österreich
UID: ATU81887308
FN 648712 p, Handelsgericht Wien
1. Geltungsbereich
Diese Veranstaltungs-AGB gelten für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen, die von der Points Of Conception GmbH (nachfolgend „Veranstalter“) in eigener Verantwortung durchgeführt werden.
Die Veranstaltungen finden in der Regel in angemieteten Veranstaltungsstätten (z. B. Clubs) statt.
Teile der Durchführung (z. B. Einlasskontrolle, Sicherheit, Garderobe, Barbetrieb, Abendkassa) liegen organisatorisch und rechtlich beim Betreiber des Veranstaltungsorts.
Diese AGB gelten ergänzend zu den AGB des Online-Shops beim Ticketkauf.
2. Vertragspartner / Veranstalter
Vertragspartner beim Kauf von Tickets und Verantwortlicher für die Durchführung der Veranstaltung ist:
Points Of Conception GmbH
Leebgasse 69/1, 1100 Wien, Österreich
3. Ticketkauf und Vertragsabschluss
Mit dem Erwerb eines Tickets kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Besucher und dem Veranstalter zustande. Der Kaufpreis ist vorab zu zahlen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
4. Kein Widerrufsrecht
Der Ticketkauf ist vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, da es sich um eine Freizeitveranstaltung mit fixem Termin handelt (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG).
5. Einlass und Sicherheit
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund zu verweigern (z. B. bei aggressivem Verhalten, Alkohol- oder Drogeneinfluss).
Anweisungen des Sicherheitspersonals und Personals des Veranstaltungsorts ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die gegen Sicherheitsbestimmungen oder Anstandsregeln verstoßen, vom Gelände zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
6. Hausordnung und Veranstaltungsregeln
Es gilt zusätzlich die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.
Mit dem Betreten der Veranstaltung erkennt der Besucher diese an.
Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen, Waffen, pyrotechnischen Artikeln, Glasflaschen oder Dosen ist untersagt.
Ton-, Film- und Fotoaufnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung erlaubt.
7. Programmänderungen / Absage
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Line-up oder den Ablauf aus triftigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) zu ändern.
Bei vollständigem Ausfall wird der Ticketpreis rückerstattet – nicht jedoch Reise- oder Übernachtungskosten.
Bei Verlegung bleibt das Ticket gültig. Eine Rückgabe ist nur innerhalb einer gesetzten Frist möglich.
8. Haftungsausschluss
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
- Schäden oder Vorfälle im Bereich von Garderobe, Bar oder Sanitäranlagen
- Verzögerungen beim Einlass oder Störungen durch Sicherheitsmaßnahmen
- Fehler, Unterlassungen oder Ausfälle, die im Verantwortungsbereich des Veranstaltungsorts oder dessen Personals liegen
- Leistungsstörungen durch höhere Gewalt (z. B. Pandemie, Extremwetter, behördliche Auflagen)
Die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der vom Club gestellten Leistungen liegt beim Betreiber der Location.
9. Ton- und Bildaufnahmen
Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Video- oder Tonaufnahmen gemacht werden, auf denen er eventuell zu erkennen ist, und dass diese für Werbe-, Presse- oder Dokumentationszwecke verwendet werden dürfen – es sei denn, es bestehen berechtigte Interessen, die dem entgegenstehen.
10. Datenschutz
Die im Zuge des Ticketkaufs erhobenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Kontaktaufnahme bei Änderungen oder Ausfällen verwendet.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters.
11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
